GenussErbe – geschützte Produkte auf den Tisch

GenussErbe: Geschützte Produkte mit EU-Siegel - Biene mit Bienenstock - Fotomontage

Kürzlich wurde ich durch eine Schar VolontärInnen und Volontäre auf das sehr interessante Thema „GenussErbe – Geschützte Produkte mit EU-Siegel“ aufmerksam. Da ich zufällig im selben Verlag mit den Damen und Herren arbeite, trifft es sich hervorragend, dass man deren Idee in meinem Blog weiterspinnen kann. Dazu muss nur eine einzige Frage an die LeserInnen und vor allem an die anderen FoodbloggerInnen da draußen gestellt werden:

Wer kennt Produkte aus seiner eigenen Region, die im weitesten Sinn etwas mit Essen und Trinken zu tun haben und in bestimmter Form von der EU geschützt sind?

Meine jungen KollegInnen haben jeden Stein in Franken umgedreht und kamen schließlich zu dem Ergebnis: außer den Nürnberger Bratwürsten und den Nürnberger Lebkuchen, gibt es relativ wenig GenussErbe, also Produkte in der näheren Umgebung, die eines der begehrten EU-Siegel erhielten.

Drei im WegglaSo fragen sich die restlichen Franken, warum die ebenso traditionelle fränkische Bratwurst nicht geschützt ist…! Die Antwort ist einfach. Für die arme Fränkische hat sich bisher noch kein Schwein mit Nachdruck eingesetzt. Für die echten Nürnberger hingegen tritt seit 1998 der Schutzverband Nürnberger Bratwürste e.V. auf EU-Ebene ein.

Die erste per Siegel geschützte Bratwurst der Welt liefert jedoch weiterhin Anlass für Diskussionen: Fränkische Schweine müssen es für die Nürnberger nämlich nicht sein – auch international produziertes Fleisch darf im Brät verwendet werden.

GenussErbe: Geschützte Produkte mit EU-Siegel in Franken

KarpfenDie geschützte geographische Herkunftsangabe „Aischgründer Karpfen“ haben sich die Teichwirte in meiner Region erkämpft. Ein Prozess, der gute zehn Jahre lang durch die Mühlen der EU-Bürokratie gemahlen wurde, ehe es im Jahr 2012 endlich so weit war.

Weitere geschützte Lebensmittel oder GenussErbe-Produkte in meiner Gegend sind:
– Fränkischer Spargel
– Kulmbacher Bier
– Bayerischer Meerrettich
– Schwäbisch-Hällisches Schweinefleisch
– Spalter Hopfen
– die schon erwähnten Aischgründer und die (nahen) Oberpfälzer Karpfen
– dazu die Frankenkarpfen und
– die Kartoffelsorte die um Bamberg großgezogen wird, die berühmten „Bamberger Hörnle“.

Fränkischer Spargel gehört zu unserem GenussErbe - Geschütztes Produkt mit EU-SiegelEs gibt aber auch ein Beispiel, bei dem es noch nicht geklappt hat, mit der Zuweisung eines EU-Siegels. So haben die drei bayerischen Imkerverbände bei der Europäischen Union schon 2010 beantragt, dass der süße Nektar aus dem Freistaat künftig als geschützte geografische Angabe gilt (deshalb die Biene oben).

Dazu muss man wissen, dass Bayern die meisten Imker, die meisten Bienenvölker und die höchste Bienendichte Deutschlands aufweisen kann. In den drei Imkerverbänden, die das Schutzvorhaben gestartet haben, sind rund 28.000 Imker organisiert. Sie halten ein Drittel der deutschen Bienenvölker.

Da die EU auch die Zusammensetzung der Produkte prüft, die ein Siegel wünschen, wurde der Antrag der Imker bisher abgelehnt. Denn das Ergebnis besagt: Der Honig ähnelt dem Honig aus Nordfrankreich, da beide Gebiete auf dem selben Breitengrad liegen.

Blogevent zum Thema GenussErbe mit Anspruch:

Meine Aufforderung an alle TeilnehmerInnen ist trotz der langen Einleitung gar nicht so komplizert:
Wer weiß etwas über schützenswerte Lebensmittel / Produkte / Getränke, am besten in der eigenen Region (einigen wir uns auf 50-100 Kilometer im Umkreis?), in der er/sie lebt. Und kann uns (in Form eines Blogbeitrags) dazu etwas berichten, etwas kochen, ein Getränk auf den Tisch stellen.
Einzige Voraussetzung: es sollte sich um ernsthafte (echte) Bemühungen der Antragsteller handeln und nicht nur um Wunschdenken, auch Produkte mit laufenden Verfahren sind gerne gesehen.
Ansonsten dürfen natürlich auch Produkte aus anderen Landesteilen und EU-Staaten verwendet werden.

Franken dürfen selbstverständlich die bereits genannten Produkte zum Einsatz bringen, wer gar nicht weiß, woher er die Information überhaupt nehmen soll, empfehle ich diese Seite (Karte) und diese Seite als Ausgangspunkt.

Die EU-Siegel und ihre Bedeutung

Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)
Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung: Die gesamte Produktion eines Lebensmittels muss in einer bestimmten Region und nach einem festgelegten Verfahren erfolgen.
Ein Beispiel aus meiner Region ist das Hopfenanbaugebiet im Süden Nürnbergs. Dort wächst der „Spalter Hopfen“. Vom Rohhopfen bis zur fertig abgepackten Dolde – all diese Schritte nehmen die Hersteller in Spalt oder in dem 50 Kilometer entfernten Kinding selbst vor.

Geschützte geografische Angabe (g.g.A.):
Geschützte geografische Angabe (g.g.A.)Nur eine der Produktionsstufen Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung muss in einer bestimmten Region erfolgen. Die Inhaltsstoffe dürfen beispielsweise aus anderen Gegenden kommen. Grundsätzlich braucht das Lebensmittel eine enge Verbindung mit dem Herkunftsgebiet. Bekanntestes Beispiel sind die Nürnberger Bratwurst und der Nürnberger Lebkuchen, die beide in Nürnberg hergestellt werden müssen. Beide Produkte sind sehr eng mit der Stadt verbunden, weil sie hier schon seit Jahrhunderten produziert werden.

Garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.):
Garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.)Das Produkt muss eine traditionelle Zusammensetzung vorweisen oder auf traditionelle Weise hergestellt oder verarbeitet werden. Es spielt keine Rolle, wo das Nahrungsmittel produziert wird. Damit es als „traditionell“ gilt, muss es mindestens 25 Jahre auf dem europäischen Markt sein. Der Serrano-Schinken genießt diesen Schutz – bisher gibt es aber noch kein deutsches Produkt mit dem Siegel.

Quelle der Abbildungen: Wikipedia „EU-Gemeinschaftszeichen gU“ von Kommission der Europäischen Gemeinschaften – Verordnung (EG) Nr. 628/2008 der Kommission (PDF); Lizenziert unter Logo über Wikipedia.

Geschützte Produkte mit EU-Siegel. Wichtiger Hinweis:
Zum Ende des Blogevents gab es auf dieser Webseite wieder eine Zusammenfassung. Siehe GenussErbe – Die Zusammenfassung). Für die Zusammenfassung wurden – soweit vorhanden – Bilder aus den eingereichten Beiträgen zur Illustration verwendet. Mit der Bekanntgabe Deines Beitrags über das Kommentarfeld unten, erklärst du Dich damit einverstanden, dass eines Deiner Bilder in kleinerem Format auf der Zusammenfassungs-Seite in meinem Blog eingebaut wird.

Zur Teilnahme genügte es, einen kurzen Kommentar mit einem Link auf den Beitrag in Deinem Blog am Ende dieser Seite zu hinterlassen. – Einsendeschluss zum Thema GenussErbe war Samstag, der 2. Mai 2015
 

Blogevent: Geschützte Produkte mit EU-Siegel - Genusserbe

Blogevent: Geschützte Produkte mit EU-Siegel - GenussErbe

Zum GenussErbe zählt auch mehr zum Thema Honig

Zu Gast beim Imker Herbert Zwischenbrugger im Kärntner Gailtal

 

 


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20 Kommentare zu “GenussErbe – geschützte Produkte auf den Tisch”

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