Gestern in meiner Küche:
Was die EG alles für uns regelt (Wikipedia-Auszug):
…. Die Europäische Gemeinschaft hat am 26. Oktober 1982 jedoch einen auch als „Konfitürenverordnung“ bezeichneten Rechtsakt erlassen und darin normativ einen anderen Sprachgebrauch festgelegt.
Um Verwechslungen in englischsprachigen Verkehrskreisen zu vermeiden, wurden die wörtlichen Übersetzungen des im englischen Sprachraum nur für Produkte aus Zitrusfrüchten (insbesondere Bitterorangenmarmelade) verwendeten Ausdrucks marmalade (also auch das deutsche Wort „Marmelade“) EG-weit ausschließlich für Zitrusmarmeladen reserviert. Die Vorschrift verbietet es, Fruchtaufstriche aus anderen als Zitrusfrüchten im Verkauf als „Marmelade“ zu bezeichnen.
Die früher in Deutschland geltende begriffliche Unterscheidung zwischen „Marmelade“ als Aufstrich ohne sichtbare Fruchtstücke und „Konfitüre“ als Aufstrich mit sichtbaren Fruchtstückchen wurde damit aufgehoben. ….
1 Kommentar zu “Meine Erdbeermarmelade ist eine Konfitüre”