Zeichnung mit freundlicher Genehmigung von META BENE
Speziell im Internet kursieren eine Menge Falschaussagen zur Sachlage was Asylsuchende bei uns für ein tolles Leben haben. Ein hinterhältiger, aber auch hartnäckiger und beliebter Satz, den man in diesem Zusammenhang immer wieder hört, ist „Die bekommen ja mehr Geld als Leute, die jahrelang in Deutschland Steuern gezahlt haben und nun Hartz IV erhalten“. Dass das schlicht und einfach falsch ist, scheint niemand zu kümmern.
Auch der Gedanke, dass Asylsuchenden in Wirklichkeit Vagabunden seien, die leichten Herzens ihr vertrautes Dorf oder ihre Stadt, ihre Familie, ihre Freunde und ihre Bekannten verlassen haben, nur um „uns“ Geld aus der Tasche zu ziehen, hat sich in den Köpfen vieler Menschen in Deutschland festgesetzt.
Aber wer geht schon gern in ein fremdes Land? Außer im Urlaub! – In ein Land dessen Sprache man nicht spricht, dessen Kultur man nicht kennt und von dem sich leider langsam herumspricht, dass man dort nicht willkommen ist? Gibt es wirklich Dummköpfe die glauben, wer alles was ihm lieb und teuer war hinter sich gelassen hat, ist nur gekommen um uns zu überfremden und womöglich zu islamisieren?
Ich glaube das nicht. Die meisten Flüchtlinge aus Syrien, Afghanistan, Irak, Eritrea oder gar Somalia wollen schlicht ihr nacktes Leben retten. Sie suchen Hoffnung und Perspektiven für ihre Kinder.
Dass sie im ungünstigsten Fall bei uns in Zelten hausen müssen, in einem alten Möbelhaus oder in einem verlassenen Baumarkt ein Dach über dem Kopf finden, dazu Unterstützung in unserem Land erwarten können – das ist sicher nicht der Grund für gefährliche, monatelange Wanderungen mit abschließender Survival-Tour in einem wackligen Schlauchboot über das Mittelmeer.
Deshalb sage ich ja. – Sie haben alle Anspruch auf ein gerechtes Asylverfahren. – Und ja, sie bekommen wirklich Gutscheine und ein bisschen Geld aus unseren Steuertöpfen. Geld, das ich in meinem langen, über 40-jährigen Arbeitsleben allmonatlich dem Staat gebe, der schon immer sehr viele Dinge damit macht, die mir nicht gefallen. Dass meine Steuern jetzt anderen helfen, sie in Menschenwürde, Solidarität und in die Unterstützung Bedürftiger fließen: das finde ich nur angebracht.
Nachfolgend ein Gastbeitrag von ANDREAS FRANKE (Nürnberger Nachrichten) zur Sachlage:
Was bekommen Asylbewerber?
Das Asylrecht ist kompliziert. Das Sozialreferat der Stadt Nürnberg hat hierzu eine informative Analyse zur Aufklärung mit lokalem Bezug zusammengestellt. Die ausführliche Analyse kann hier nachgelesen werden.
Ein Auszug:
Asyl suchende erhalten laut der Analyse, was sie für das tägliche Leben brauchen. Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt ihre Versorgung. Folgende Leistungen sind vorgesehen:
Grundleistungen für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege; Gebrauchs- und Verbrauchsgüter im Haushalt; Taschengeld für persönliche Bedürfnisse im Alltag; Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt. Bei besonderen Umständen auch weitere Leistungen, die vom Einzelfall abhängen.
Dies ergebe zum Beispiel für eine Alleinstehende/Alleinerziehende Grundleistungen in Höhe von 222 Euro (in der Regel als Sachleistungen) und einen Barbetrag von 140 Euro – zusammen 362 Euro.
Wie erfolgt die Zuteilung der Flüchtlinge auf die Kommunen und Landkreise?
Wo und wie werden Flüchtlinge untergebracht?
Wie geht man mit Kindern und Jugendlichen um?
Besonderen Schutz genießen minderjährige Flüchtlinge. Seit 2014 sind die jeweiligen Jugendämter zuständig, in deren Einzugsbereich die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge aufgegriffen werden oder sich melden. Sie kümmern sich um Aufnahme und – mit Hilfe von Wohlfahrtsverbänden – um Unterbringung. Allein in Nürnberg werden derzeit über 200 unbegleitete Jugendliche betreut.
Stellt ein Betreuer oder ein Jugendlicher Asylantrag, erhält der Minderjährige für den Zeitraum des Verfahrens eine Aufenthaltsgestattung. Wird der Asylantrag als unbegründet abgelehnt, prüft die Ausländerbehörde, ob ein Aufenthaltstitel erteilt kann oder die Abschiebung ausgesetzt werden kann. Dann erhält der Betroffene/die Betroffene eine Duldung.
Kinder von Asylsuchenden haben einen Anspruch auf Krippen- oder Kindergartenplatz. Kinder und Jugendliche sind schulpflichtig, sobald sie die Erstaufnahmeeinrichtung verlassen haben. Deutsch lernen sie in Übergangsklassen. Nach dem Schulabschluss dürfen Jugendliche eine Ausbildung beginnen und diese laut Sozialreferat auch unabhängig vom Ausgang des Asylverfahrens beenden.
Job als Chance
„Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung und der Aufnahme einer der beruflichen Qualifikation entsprechenden Arbeit kann auch Geduldeten in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Berufsschulpflichtige junge Flüchtlinge im Alter von 16 bis 21 Jahren haben die Möglichkeit, Schulabschlüsse nachzuholen und entsprechend ihren individuellen Lernvoraussetzungen gefördert zu werden.“
Die Aufnahme einer Berufsausbildung soll mit dem Gesetz für Jugendliche ein Duldungsgrund werden. „Arbeitgeber müssen sich künftig keine Sorgen mehr machen, dass ihre Auszubildenden in der Ausbildungszeit abgeschoben werden. Gleichzeitig können diejenigen, die in Deutschland eine Ausbildung absolvieren, eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Damit schaffen wir für alle Beteiligten mehr Sicherheit und stärken die Integration“, erklärt die Nürnberger SPD-Bundestagsabgeordneten Gabriela Heinrich.
Für Asylbewerber gibt es in den ersten drei Monaten keine Arbeits- und Ausbildungserlaubnis. Anschließend ist die Arbeitsaufnahme möglich, wenn die Bundesagentur für Arbeit ihre Zustimmung gegenüber der Ausländerbehörde erteilt hat. Doch vorher wird erst noch geprüft, ob die Tarifbestimmungen eingehalten werden und andere bevorrechtigte Personen (etwa Deutsche, EU-Bürger) für den Job in Frage kommen.
Diese Vorrangprüfung entfällt aber unter bestimmten Voraussetzungen; etwa, wenn die Menschen seit 15 Monaten ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung in Deutschland sind. Erst nach vier Jahren ist derzeit ein freier Zugang zum Arbeitsmarkt möglich.
Blogger für Flüchtlinge – #BloggerFuerFluechtlinge
Die Aktion #BloggerFuerFluechtlinge wurde von meinen Blogger-Kollegen Paul Huizing, Nico Lumma, Stevan Paul und Karla Paul ins Leben gerufen. „Blogger für Flüchtlinge“ sammelte ursprünglich Spenden um diese dem Berliner Verein Moabit hilft zukommen zu lassen.
Wegen der überwältigenden Resonanz auf die Initiative #BloggerFuerFluechtlinge kommen eingehende Spenden nun vielen verschiedenen Projekten in ganz Deutschland zu.
Daher bitte ab sofort hier spenden! http://bloggerfuerfluechtlinge.betterplace.org
Spenden an die Initiative einzuzahlen funktioniert auf der Webseite sehr einfach. Selbstverständlich stehen verschiedene Optionen zur Verfügung. Online-Überweisung, Kreditkarte, PayPal und GiroPay sind die Zahlungsmöglichkeiten.
Was bekommen Asylbewerber?
Lieber Peter,
was fuer ein offener und mutiger Artikel, der mir ganz doll aus der Seele spricht. Aehnliche Geruechte, wie die von dir erwaehnten Asylschlaraffenlandgeschichten, halten sich leider auch hier in England hartnaeckig und auch (wie ich annehme) im restlichen Europa, dem im Angesicht der gegenwaertigen Fluechtlingskrise Angst und Bange zu sein scheint. Dabei scheinen menschliche Werte leider oft auf der Strecke zu bleiben. Es ist deshalb ganz wunderbar, uber ein so ein wichtiges Thema auf einem Food-Blog zu stolpern. Vielen lieben Dank dafuer und ganz liebe Gruesse in die deutsche Heimat. ;)